Johann Karl Mattuschka
Geb. am: |
20. August 1900 |
Fakultät: |
Medizinische Fakultät | Medizin Universität Wien |
Kategorie: |
Doktorgradaberkennung |
Johann Karl MATTUSCHKA, geb. am 20. August 1900 in Klagenfurt/Kärnten, hatte am 15. Oktober 1937 an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien den Grad eines Dr. med. erworben.
Die Reichsstatthalterei in Wien informiert am 18. März 1942 das Medizinisches Dekanat der Uni Wien, dass Mattuschka (ledig, wohnhaft Wien 6. Lindengasse 16/13, praktischer Arzt) durch ein rechtskräftiges Urteil des ärztlichen Bezirksgerichtes Wien (Ärztekammer Wien 1., Weihburgg. 10) vom 22. Jänner 1942 wegen "
schwerer Verfehlungen in seinem Berufe" für unwürdig erklärt, den ärztlichen Beruf auszuüben. Der Arzt war am 20. März 1942 wegen "
Verdachts der Betätigung für eine wehrfeindliche Sekte" von der Gestapo erkennungsdienstlich erfasst worden und ihm wurde mit Rücknahmeverfügung 1942 aufgrund des § 5 der Reichsärzteordnung und des § 4 der ersten DfVo hiezu (GBlLdÖ Nr. 849/39) die Bestallung (Zulassung) als Arzt endgültig abgenommen. die Reichsstatthalterei fordert die Universität daher auf, auch die Aberkennung der Doktorwürde in die Wege zu leiten. Das Urteil hielt über den zur Notdienstleistung im Krankenhaus der Stadtgemeinde Allentsteig zwangsverpflichteten Arzt fest: vollkommene Teilnahmslosigkeit im ärztlichen Dienst, Verweigerung der Dienstleistung außerhalb der Visite, versäumte aufgetragene ärztliche Verrichtungen und gab vor allem an, "
dass er unter keinen Umständen eine Waffe gegen einen Feind gebrauchen würde". Weiters wurde ihm vorgeworfen "völlig international und neutral" zu sein und dass "
ein Russe ihm ebenso lieb sei wie der deutsche Volksgenosse oder etwa ein Amerikaner und dass er auch als Arzt einer Vorausabteilung gegen die Russen nicht schiessen würde, auch nicht zur Rettung deutscher Verwundeter." Er wurde explizit für zurechnungsfähig erklärt und gleichzeitig daher für unwürdig, Arzt zu sein, "
denn wenn die Bestallung als Arzt schon durch Verlust der Staatsangehörigkeit erlösche, so könne unmöglich ein ausgesprochener Staatsfeind deutscher Arzt sein." Der Beschluss von Dekan Swoboda vom 5. September 1942 wurde am 10. Oktober 1942 von Rektor Knoll an Mattuschka übermittelt, dem damit der an der Universität Wien erworbene Doktorgrad aus sogenannten "politischen" Gründen aberkannt worden war. Von der Aberkennung wurden auch das Reichserziehungsministerium Berlin, der Wiener Polizeipräsident und die Rektoren aller deutschen Universitäten brieflich verständigt und die Aberkennung in den Promotionsprotokollen vermerkt. Als der Aberkennungsbeschluss wegen Unzustellbarkeit an die Universität zurückkam mit dem Vermerk: "
derzeitige Anschrift unbekannt, dem Vernehmen nach soll sich derselbe in einem Konzentrationslager befinden", wurde der Bescheid am 17.11.1942 im preussischen Staats- und Deutschen Reichsanzeiger verlautbart.
Er wurde am 6. Juni 1942 in das KZ Dachau deportiert, wo er am 15. Jänner 1943 starb.
Erst 13 Jahre nach der Aberkennung und lange nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde ihm der Doktorgrad am 4. Juli 1955 (posthum) wieder zuerkannt, bzw. die Aberkennung für 'von Anfang an nichtig' erklärt.
Lit.: POSCH 2009, 449; Archiv der Universität Wien, Rektorat GZ 130 ex 1942/43, GZ 131 ex 1942/43, GZ 276 ex 1942/43, GZ 561/19 ex 1944/45; Promotionsprotokoll MED 1937 Nr. 3587; Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW): Datenbank der Gestapo-Opfer.
Herbert Posch