Das handgeschriebene Gedenkbuch wird im Denkmal Marpe Lanefesch, dem ehemaligen jüdischen Bethaus des Allgemeinen Krankenhauses, am Campus der Universität Wien aufbewahrt und ist nach vorheriger Anmeldung unter gedenkbuch@univie.ac.at zugänglich.
Das Gedenkbuch verzeichnet alle bislang bekannten Namen, sowie Geburtsjahr und Fakultät der betroffenen Personen, bei den Lehrenden auch das Fach, bei den Doktoratsaberkennungen das Promotionsjahr und der damals erworbene und in der NS-Zeit aberkannte akademische Grad.
Die Online-Datenbank "Gedenkbuch für die Opfer des Nationalsozialismus an der Universität Wien 1938" umfasst derzeit rund 2.200 Namen von Betroffenen. Bisher konnten die Namen von 1.770 der rund 2.230 vertriebenen Studierenden festgestellt werden, sowie die Namen der 234 Betroffenen von Aberkennungen akademischer Grade und rund 200 Namen von vertriebenen ProfessorInnen und DozentInnen.
Wer ist in der Datenbank zu finden?
Vertriebene Studierende
Vertriebene Lehrende und Forschende
Betroffene von Aberkennungen akademischer Grade
Welche Angaben wurden zu den Personen in die Datenbank aufgenommen?
zu allen Personen
Vertriebene Studierende
Vertriebene Lehrende und Forschende
Betroffene von Aberkennungen akademischer Grade
Es gibt an der Universität Wien keine namentliche Aufstellung der aus "rassischen" und/oder politischen Gründen vertriebenen Studierenden. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung ging die Zahl der an der Universität Wien inskribierten Studierenden von rund 9.180 im Wintersemester 1937/38 auf rund 5.350 im Wintersemester 1938/39 zurück. Das ist ein Rückgang um 42 %. Von den mittels statistischer Verfahren ermittelten 2.230 verfolgten Studierenden (23% der Studierenden des Studienjahres 1937/38) sind namentlich nachweisbar die folgenden 1.580 Studierenden von der Universität vertrieben worden - bei den übrigen rund 650 Personen konnten die Namen bislang noch nicht zweifelsfrei zugeordnet werden. (vgl. POSCH/INGRISCH/DRESSEL 2008)
Durch die laufende Weiterarbeit und durch Rückmeldungen über das online Gedenkbuch konnten bis Mitte 2022 bereits rund 1.900 Namen und Schiksale dokumentiert werden.
Aufgrund langjähriger Recherchen wurden nach folgenden Kriterien Personen als vertriebene Studierende namentlich eruiert:
All jene Studierenden des Wintersemesters 1937/38 und des Sommersemesters 1938, die im Nationale (Inskriptionsschein) in den Rubriken "Religion, Ritus, Konfession", "Muttersprache" oder "Volkszugehörigkeit" einen Eintrag gemacht haben, der den Rückschluss zuließ, dass sie im Nationalsozialismus als Jüdinnen und Juden gegolten hatten. Von ihnen war niemand mehr im Wintersemester 1938/39 inskribiert.
Weiters wurden alle Studierenden aufgenommen, die sich zwar im Nationale nicht selbst als "jüdisch" definierten, über die aber in anderen Quellen, meist Akten im Wiener Universitätsarchiv, verzeichnet ist, dass sie als Jüdinnen oder Juden betrachtet worden waren (alle Ansuchen um Zulassung zum Weiterstudium im Rahmen des Numerus clausus für jüdische Studierende, alle Aufnahmen oder Ablehnungen in diese Gruppe im Laufe des Sommers 1938, im Wintersemester war der Numerus clausus obsolet geworden, und es galt ein generelles Studienverbot für jüdische Studierende).
Weiters wurden jene 222 Studierenden aufgenommen, die im Rahmen einer "Nichtarierpromotion" zwischen Juni und Dezember 1938 noch promovieren konnten. 57 davon waren 1937/38 noch inskribiert, 165 hatten bereits ihr Absolutorium erhalten, waren im Prüfungsstadium und daher nicht mehr inskribiert. Sie waren zwar in der Lage ihr Studium unter Diskriminierungen noch abzuschließen, wurden aber mit sofortigem Berufsausübungsverbot belegt. Deshalb sind sie auch in das Gedenkbuch aufgenommen worden.
Es wurden auch all jene aufgenommen, die bei den Recherchen in der "Datenbank der namentlichen Erfassung der österreichischen Opfer des Holocaust" des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes (DÖW), sowie in der "Yad-Vashem-Database of the Victims of the Shoah" zweifelsfrei gefunden wurden.
Studierende, die im Wintersemester 1938/39 regulär inskribieren konnten, wurden als eindeutig nicht verfolgt betrachtet und scheinen daher nicht in dieser Liste auf, mit folgender Ausnahme: Personen, die nach NS-Kriterien als jüdische "Mischlinge" (1. oder 2. Grades) galten, d.h. ein oder zwei jüdische Großeltern hatten. Sie konnten mit dem Inskriptionsvorbehalt "Mischling" vorläufig aufgenommen werden, wobei die Weiterführung des Studiums bzw. die Zulassung zu Prüfungen oder zur Promotion jederzeit und ohne Angabe von Gründen auch wieder untersagt werden konnte, was mehrheitlich der Fall war. Unter bestimmten Bedingungen konnten einige wenige ("Mischlinge 2. Grades") während des Nationalsozialismus diesen Sonderstatus bis zum Studienabschluss erhalten und auch promovieren, allerdings ohne die sonst damit verbundene Zulassung zu akademischen Berufen - Zulassung zur Arztpraxis oder Zulassung zum Schuldienst - zu erwerben. Alle Studierenden, die nach NS-Kriterien als jüdische "Mischlinge" galten, sind daher in das Gedenkbuch aufgenommen worden.
Die Namen und die Zahl jener Studierenden, die aufgrund ihrer demokratisch-politischen Überzeugung im Nationalsozialismus verfolgt wurden, sind bislang nicht bekannt und noch Gegenstand weiterer Forschungen. Die Zahl ist aber vermutlich geringer als an vergleichbaren Universitäten in Deutschland im Nationalsozialismus, da in Österreich die meisten dieser Studierenden bereits im Austrofaschismus zwischen 1933/34 und 1938 von der Universität Wien vertrieben wurden.
1938 wurden an der Universität Wien im Zuge der nationalsozialistischen Neuorganisation der Universität rund 350 Lehrende (ProfessorInnen, Universitäts- und PrivatdozentInnen) verfolgt und vertrieben, davon über 200 aus "rassischen" und rund 130 auch aus "politischen" Gründen. Es wurden nicht alle Personen in das Gedenkbuch aufgenommen, da sich unter den aus so genannt "politischen" Gründen Entlassenen auch solche befinden, die Funktionäre und Proponenten des austrofaschistischen Ständestaates (1933/34-1938) waren oder aber auch Personen, die als Konkurrenten innerhalb des nationalsozialistischen Regimes eingestuft und entlassen wurden. Eine eindeutige Zuordnung der jeweiligen ProfessorInnen und DozentInnen ist Gegenstand weiterer intensiver Forschungen. Bisher wurden jene Personen aufgenommen, die zweifelsfrei aufgrund rassistischer Verfolgung oder ihrer demokratisch-politischen Überzeugung verfolgt wurden, sowie jene, die aus politischen Gründen entlassen wurden und sich nach der Entlassung dieser Überzeugung weiter verpflichtet fühlten. Zahlreiche Enthebungen und Vertreibungen müssen aber erst einzeln erforscht und überprüft werden. Im Zuge der nur ungenügenden Aufarbeitung des Austrofaschismus nach 1945 wurden zahlreiche Personen als Opfer des Nationalsozialismus rehabilitiert, die zwischen 1933/34 und 1938 als VertreterInnen des Austrofaschismus an einem Regime beteiligt waren, das sich u.a. charakterisierte durch antisemitische Tendenzen, Auflösung des Parlaments, Abschaffung von Presse-, Versammlungs- und Redefreiheit, Einführung von Todesstrafe und Standrecht sowie Verfolgung politisch Andersdenkender - NationalsozialistInnen wie auch SozialdemokratInnen und KommunistInnen. Dieses Gedenkbuch ist dem heutigen demokratischen Selbstverständnis der Universität Wien verpflichtet und versucht daher, hier differenziert Stellung zu beziehen. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen und wird in den nächsten Jahren fortgesetzt. Entsprechend den Ergebnissen werden dann auch die Namen der Opfer des Nationalsozialismus in das Gedenkbuch aufgenommen.
Bei den nicht habilitierten AssistentInnen und HilfsärztInnen sowie bei den allgemeinen Bediensteten fehlen bislang noch die entsprechenden Untersuchungen. Bei den allgemein Bediensteten konnten zumindest aus der Universitätsbibliothek einzelne Personen aufgenommen werden, die aus "rassischen" Gründen entlassen wurden.
Es kam an der Universität Wien im Nationalsozialismus - in der Zeit zwischen 12. März 1938 und 9. Mai 1945 - zu 274 Aberkennungen von davor an der Universität erworbenen akademischen Graden (Doktor- oder Magistergrad). Die Namen jener 234 Personen wurden in das Gedenkbuch aufgenommen, deren akademische Grade aus "rassischen" und/oder politischen Gründen aberkannt wurden. Hier ging es um den systematischen Ausschluss der jüdischen und politisch verfolgten AbsolventInnen durch die Aberkennung ihrer akademischen Titel - sie wurden nachträglich der Führung "eines akademischen Grades unwürdig" erklärt, ihr Doktor- oder Magistergrad wurde Ihnen aberkannt. Nach 1945 kam es nur vereinzelt zu "Wiederverleihungen", weshalb 1955 - allerdings unvollständig und heimlich - alle damals namentlich bekannten Aberkennungen "wiederverliehen" wurden. Im April 2003 beschloss der Senat der Universität Wien "generell sämtliche Aberkennungen von akademischen Graden durch die Universität Wien aus politischen Gründen zur Zeit des Nationalsozialismus für nichtig zu erklären." Im Rahmen einer Gedenkveranstaltung im März 2004 wurden dementsprechend 31 weitere NS-Aberkennungen für nichtig erklärt (u.a. Bruno Bettelheim, Albert Fuchs, Alphonse Rothschild und Stefan Zweig). Seither wurden systematisch die Fragen der Titelaberkennungen im Nationalsozialismus untersucht und die Anzahl sowie die Namen aller Betroffenen erhoben, die bislang unbekannt waren. Neben den rassistischen Aberkennungen des akademischen Grades infolge der Aberkennung der Staatszugehörigkeit wurden auch jene "politischen" Aberkennungen aufgenommen, die aufgrund von Verurteilungen nach eindeutigen NS-Unrechtsparagraphen wie etwa "Feindsender Hören", "Beleidigung der NSDAP oder ihrer Uniform", "Wehrkraftzersetzung", "Rassenschande" oder "Heimtückegesetz" erfolgt waren.
Ein Ziel der Aufnahme der Namen der Betroffenen ist es, die akademische Ehre und Würde der nach heutigem Rechtsempfinden zu Unrecht diskriminierten AkademikerInnen wieder herzustellen und diese - zumindest posthum - zu rehabilitieren.
Zur Erhebung der Namen wurden die Quellenbestände im Archiv der Universität Wien umfassend ausgewertet: die Promotions- und Sponsionsprotokolle aller Fakultäten von 1870-1985 (Promotionseinträge und Anmerkungen), die Indizes der Rektoratsakten 1938-1945, die entsprechenden Akten der Senats-Sonderreihen (1938-1984), sowie zahlreiche Einzelakten. Weiters wurden die Ausbürgerungslisten im Deutschen Reichsanzeiger systematisch durchgearbeitet, die jeweils am Anfang der "rassisch" motivierten Titel-Aberkennungen standen. Biografische Recherchen zu den einzelnen Personen konnten bislang nur vereinzelt erfolgen und sind Gegenstand weiterer Forschungen.
• Name: Angabe aller bekannten Vor- und Nachnamen - Frauen haben oft noch unter ihrem Geburtsnamen studiert, wurden aber unter einem allfälligen Ehenamen später bekannt und wahrgenommen. Oft konnten wir diesen aber nicht eruieren. Wo dies gelungen ist, werden beide Namen angegeben (spätere Ehenamen mit dem Vermerk "verh.", oder bei verheirateten Frauen der Mädchenname mit dem Vermerk "geb."). Es wurden aber auch verschiedene Schreibweisen aus Dokumenten der Zeit übernommen, die mit Begriffen wie "false" oder "recte" zwei Namen angeben. Wenn wir aus Interviews, Korrespondenzen oder anderen Quellen von weiteren Namen - durch Verehelichung oder Adaptierung des Namens an die Sprache des Emigrationslandes - wissen, wurden diese ebenfalls ergänzend aufgenommen. Alle verschiedenen Schreibweisen eines Namens bzw. die unterschiedlichen Namen befinden sich alle im Feld "Name" abrufbar. Akademische Titel sind bei Studierenden nur soweit aufgenommen, wie sie in den Nationalen selbst angegeben wurden.
• Geburtsjahr bzw. Geburtsdatum als eigene Suchkategorie
• Geburtsort/-land: Landes- und Ortsbezeichnung jeweils in der zeitgenössischen Schreibweise (bei den Studierenden aus dem "Nationale" zum Zeitpunkt der Angabe 1937/38, in eckigen Klammern nachgestellt die heutige Landes- und Ortsbezeichnung, sofern sich diese geändert hat)
• Geschlecht
• Fakultät, der die Betreffenden angehörten (an der sie studierten, promovierten bzw. lehrten und forschten)
Weiters
• in welchem Studiensemester der/die Studierende zuletzt an der Universität Wien war
• an der Philosophischen Fakultät auch aus welchen Fächern er/sie Lehrveranstaltungen besuchte (eine eindeutige Zuordnung zu einer einzelnen Studienrichtung ist oft nicht möglich)
• Ansuchen um Weiterstudium im Rahmen des Numerus clausus für jüdische Studierende im Sommersemester 1938, allfällige Bewilligung oder Ablehnung
• ob und wann er/sie allfällig noch eine Semesterbestätigung erhielt (erst damit war das Semester gültig und anrechenbar), bzw. ein Absolutorium (das bestätigte, dass die vorgeschriebene Semesteranzahl erfolgreich absolviert worden war, und das Grundlage für die Zulassung zu Rigorosen und Promotion war) oder ein Abgangszeugnis (bestätigt die Studienzeit und das Verlassen der Universität, unabhängig davon ob das Studium abgeschlossen wurde) ausgestellt wurden
• Angaben zum Inskriptionsvorbehalt "Mischling"
• ob die Person das Studium an der Universität Wien - im Rahmen einer "Nichtarierpromotion" 1938 oder allenfalls auch nach 1945 - noch abschließen konnte
• soweit bekannt Deportations- und Sterbedaten jener Studierenden, die Opfer der Shoah wurden
• das Nationale (Inskriptionsschein) der Studienjahre 1937/38 und 1938/39
• der akademische Grad zum Zeitpunkt der Vertreibung
• das Fach bzw. die Disziplin, für die sie sich habilitiert hatten bzw. in denen sie lehrten
• soweit bekannt, Deportations- und Sterbedaten jener Lehrenden, die Opfer der Shoah wurden
• Angaben über Emigration, Remigration, allenfalls Wiedereinstellungen an der Universität Wien nach 1945
• das Promotionsdatum
• der damals erworbene akademische Grad
• an der Philosophischen Fakultät in Klammern nachgestellt auch das Promotionsfach bzw. der Titel der Dissertation
• das Datum bzw. Jahr und der Grund der Aberkennung des akademischen Grades
• das Datum bzw. Jahr der Wiederverleihung
• der Eintrag im Promotionsprotokoll