Wilhelm Löbisch
Geb. am: |
02. März 1919 |
Fakultät: |
Medizinische Fakultät | Medizin Universität Wien |
Kategorie: |
Vertriebene Studierende |
Wilhelm LÖBISCH, geb. am 2. März 1919 in Zwettl, Niederösterreich (heimatberechtigt in Wien, Staatsbürgerschaft: Österreich), Sohn von Dr. Wilhelm L. Löbisch (Arzt, Gynäkologe, 1880-1969) und der Katharina Walburga Löbisch, geb. Angerbauer (geb. 1888), wohnte erst in Wien 18., Schulgasse 45, später in Wien 9., Wasagasse 29/III/12 und hatte im Sommer 1938 am Konvikt des Stiftsgymnasiums Seitenstetten in Niederösterreich maturiert, vom Juli bis Oktober 1938 seinen Arbeitsdienstpflicht bei einem Bauzug in Hardegg, Niederösterreich, abgeleistet und im Wintersemester 1938/39 sein Medizinstudium begonnen und war an der Medizinischen Fakultät im 1. Studiensemester inskribiert.
Im Nationalsozialismus wurde er aus rassistischen Gründen als sogenannter "Mischling 2. Grades" verfolgt, konnte aber vorläufig – bei jederzeitigem Widerruf – sein Studium noch fortsetzen.
Nach zwei absolvierten Semestern und einem verpflichtenden Erntehilfseinsatz in Eisgrub bei Nikolsburg [Lednice bei Mikulov, Tschechische Republik] musste er ab dem 1. Trimester 1940, wie alle "Mischlinge", ein Gesuch an das Reichserziehungsministerium Berlin um weitere Studienzulassung stellen. Der zuständige Dekan der Medizinischen Fakultät, Prof. Eduard Pernkopf, musste ein Gutachten erstellen, das "
insbesondere auf den persönlichen Eindruck über die Persönlichkeit und das Aussehen des Gesuchstellers einzugehen [hatte].
Dabei ist zu erwähnen, ob und inwieweit Merkmale der jüdischen Rasse beim Gesuchsteller äußerlich erkennbar sind." [Erlass des Reicherziehungsministeriums, 5. Jänner 1940]. Dementsprechend stellte Prof. Pernkopf am 27. April 1940 fest: "
Wilhelm Löbisch, Mischling II. Grades, ist derzeit eingerückt. Steht im fünften Semester. Er macht einen durchaus anständigen und arischen Eindruck."
Das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung entschied am 19. Juni 1940 (Erlass W F 2541), dass er vom Reichsinnenministerium nur unter dem Vorbehalt zu den ärztlichen Prüfungen zugelassen wurde, dass er dadurch KEINEN Anspruch auf die Berufsausübung ("Bestallung") als Arzt erwirbt.
Diese würde erst dann erfolgen, wenn mit Dokumenten nachgewiesen worden ist, dass nur eine/r der vier Großeltern jüdischer Abstammung sei (Ahnenpass, Ahnennachweis) und eine weitere Überprüfung der politischen und sittliche Zuverlässigkeit von ihm selbst sowie seiner gesamten Familie im nationalsozialistischen Sinne positiv ausfalle.
Zu diesem Zeitpunkt war Wilhelm Löbisch allerdings schon zur Wehrmacht eingezogen. Da keine weitere Inskription mehr erfolgte, auch keine Promotion an der Universität Wien bis 1955 nachweisbar ist und alle seine Dokumente nach wie vor in den Universitätsakten liegen, ist nicht auszuschließen, dass er im Zuge der Kriegshandlungen als Wehrmachtssoldat umgekommen ist, auch wenn kein konkretes Todesdatum bekannt ist.
Lit.: Archiv der Universität Wien/Nationale MED 1938-1941, MED S 51.1 ONr. 10, MED S 51.2 ONr. 14, MED GZ 1115 ex 1939/40, Rektorat GZ 944 ex 1939/40/41; REITER-ZATLOUKAL/SAUER 2022.
Herbert Posch