| Geb. am: | 03. August 1883 |
| Fakultät: | Juridische Fakultät |
| Kategorie: | Doktorgradaberkennung |
Hermann (bis 1912: Abraham Hersch) FRENKEL, geb. am 3. August 1883 in Busk, Galizien/Österreich-Ungarn [Busk|Буськ/Ukraine], hatte am 22. Juli 1910 an der Juridischen Fakultät der Universität Wien den Grad eines "Dr. iur." erworben.
Er wurde als Jude im Nationalsozialismus verfolgt, musste seine Rechtsanwaltskanzlei in Wien 1., Neutorgasse 12 schließen, die Rechtsanwaltszulassung wurde ihm aus rassistischen gründen aberkannt. Er war seit 1914 verheiratet mit der in Wien geborenen Klara Eva Winkler (1892-?) und sie hatten gemeinsam zwei Söhne, Friedrich Eugen Frenkel (Frederick Franklyn, 1915-?) und Ernst Jakob Frenkel (Ernest Jacob Franklyn, 1917–2006). Sohn Friedrich Eugen war beim "Anschluss" im 2. Studienjahr seines Jusstudiums und wurde aus rassistischen Gründen vor der Universität Wien vertrieben.
Die Familie musste aus Wien flüchten und es gelang ihnen rechtzeitig die Ausreise, wobei unklar ist wohin (sie wurden in Wien am 28. September 1938 abgemeldet mit "Adresse unbekannt"). In einem Unterstützungsansuchen seiner Sohnes Friedrich vom 1. November 1938 an die Auswanderungsabteilung der Fürsorgezentrale der Israelitischen Kultusgemeinde Wien gibt dieser an, dass seine Eltern zu diesem Zeitpunkt in Klaipeda/Litauen leben, sein Bruder Ernst in Luzern/Schweiz und er selbst versucht über Oslo/Norwegen nach China zu emgrierien, was kurzfristig scheitert und versucht dann, über Belgrad nach Brüssel und weiter nach China zu kommen. Nur vier Monate nach diesem Antrag wird Kleipeda, wohin Hermann Frenkel vorerst flüchten konnte, vom Deutschen Reich annektiert. Sohn Friedrich Eugen Frenkel war es gelungen, am 12. April 1939 in Aschkelon bei Tel Aviv im britischen Mandatsgebiet Palästina [Israel] zu landen.
Nachdem sich alle Familienmitglieder erfolgreich dem Zugriff des Dritten Reichs entzogen hatten, wurde allen vier Personen im Juli 1941 die Deutsche Staatszugehörigkeit aberkannt sowie ihr Vermögen zugunsten des Dritten Reiches beschlagnahmt (rechtswirksam durch Verlautbarung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 165 vom 18. Juli 1941).
Als eine weitere Rechtsfolge beschloss die Universität Wien über Auftrag des Reichsinneministeriums Berlin und des Reichseziehungsministeriums Berlin am 23. Mai 1942, Dr. Hermann Frenkel den 1910 erworbene Doktorgrad aus rassistischen Gründen abzuerkennen, da er im Nationalsozialismus "als Jude als eines akademischen Grades einer deutschen Hochschule unwürdig" galt. Der Beschluss trat mit Verlautbarung im Deutschen Reichsanzeiger per 17. Juli 1942 in Kraft. Das Reichsinnenministerium ging zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass sich die Familie in China aufhielt, wobei unklar ist, ob diese Vermutung stimmt.
Erst 13 Jahre nach der Aberkennung und lange nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde ihm der Doktorgrad am 15. Mai 1955 wieder zuerkannt, bzw. die Aberkennung für "von Anfang an nichtig" erklärt.
Während seine Söhne in die USA bzw. nach Israel emigrieren konnten und die NS-Verfolgung überlebten, ist über den weiteren Lebensweg von Hermann Frenkel und seiner Frau Klara Eva bislang nichts bekannt.
Lit.: Archiv der Universität Wien/Promotionsprotokoll IUR 1908–1911 ProtNr.: 1075, Rektorat GZ 118 ex 1941/42, ONr. 55, GZ 561 ex 1944/45 ONr. 15; Deutscher Reichsanzeiger Nr. 165 vom 18. Juli 1941; Österreichisches Staatsarchiv ÖStA/Adr/BMF7FLD 13571; POSCH 2009, 412; SAUER/REITER-ZATLOUKAL 2010, 139 (2. Aufl. 2022, 260); www.myheritage.at.
Herbert Posch

