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Achill Rappaport

Geb. am: 12. Februar 1871
Fakultät: Juridische Fakultät
Kategorie: Vertriebene WissenschafterInnen
Achill RAPPAPORT, geb. am 12. Februar 1871 in Roman, Bukowina/Österreich-Ungarn [Roman/Rumänien], war Privatdozent (tit. ao. Prof.) für Österreichisches Privatrecht an der Juridischen Fakultät der Universität Wien. Er wurde im Nationalsozialismus aus rassistischen Gründen verfolgt und am 8. April 1938 seines Amtes enthoben und von der Universität Wien vertrieben. Rappaport wurde 1871 als Sohn von Markus und Marie Rappaport in Rumänien geboren, doch übersiedelte die Familie bald in die Österreichisch-Ungarische Monarchie nach Czernowitz, wo Achill Rappaport ab 1881 das Gymnasium besuchte und nach der Matura ("Reifeprüfung") 1888 an der Universität Czernowitz begann Rechtswissenschaften zu studieren und 1893 dort auch zum Dr. iur. promovierte. Er arbeitete ab März 1896 als Rechtspraktikant am k.k. Landesgericht Czernowitz. 1897 wurde Rappaport zum Auscultanten im Sprengel des Oberlandesgerichtes Lemberg (für die Bukowina) ernannt, im gleichen Jahr erfolgte auch seine Ernennung zum Gerichtsadjuctanten für Kimpolung [Câmpulung Moldovenesc/RO], wo zwei Jahre später auch sein Sohn geboren wurde. Er habilitierte sich 1904 für Österreichisches Privatrecht an der Universität Czernowitz (Habilitationsschrift "Die Einrede aus dem fremden Rechtsverhältnis. Eine Untersuchung auf dem Gebiete des gemeinen sowie des deutschen und österreichischen bürgerlichen Rechts"). Er war verheiratet mit Jenny, geb. Sommer (1877-1917) und sie hatten zwei Kinder, Max Egon und Margarete Rappaport. 1911 wurde ihm der Titel eines ausserordentlichen Professors an der Universität Czernowitz (Bukowina) verliehen. Im Oktober beantragte er, als Landesgerichtsrat in den dauernden Ruhestand versetzt zu werden und verlegte den Lebensmittelpunkt mit seiner Familie nach Wien. 1912 wurde ihm an der Universität Wien der Titel eines ausserordentlichen Professors verliehen und 1912/13 wurde seine venia docendi für Österreichisches Privatrecht von der Universität in Czernowitz an die juridische Fakultät der Universität Wien übertragen wo er künftig im Sommersemester Pfandrecht und im Wintersemester Erbrecht lehrte. Zu seinen Publikationen zählen u.a. "Über die beschränkte Geschäftsfähigkeit der Minderjährigen nachösterreichischem bürgerlichem Recht" (1908), "Über die Bedeutung des Titels für die Gültigkeit der Eigentumsübergabe nach dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch" (1911), "Rechtsfälle aus dem Erbrecht (1929). Daneben war er weiter k. k. Hof- und Gerichtsadvokat (seit 1912 mit Kanzlei in Wien 1, Landhausgasse 4, ab 1933 gemeinsam mit seinem Sohn Dr.jur. Max Egon Rappaport (1899-1973), der ebenfalls Rechtsanwalt wurde). Nach dem sogenannten "Anschluss" im März 1938 wurde er im April aus rassistischen Gründen nicht nur von der Universität Wien entlassen und ihm seine venia legendi aberkannt, sondern er musste auch seine Rechtsanwaltskanzlei schließen. Seine Kanzleiräume wurden gekündigt, er verlegte anfangs die Kanzlei noch in die Wohnung, musste sie aber schließlich ganz schließen. In einer mit 12. Dezember 1938 datierten Veränderungsanzeige an die Vermögensverkehrsstelle schreibt er: "Mein Betriebsvermögen ist vollständig zugrunde gegangen. Es bestand in der Einrichtung meiner Kanzlei und der dazu gehörigen Bibliothek. Beides habe ich vergebens zu verwerten versucht. Da ich die Kanzleiräumlichkeiten verlassen musste, blieb mir nichts übrig als alles zu verschenken. Der von mir am 27. April angegebene Wert des Betriebsvermögens per RM 300,- bestand daher am 12. November nicht mehr." Er wurde 1938 aus der Rechtsanwaltsliste gestrichen. Sein Sohn Max Egon konnte bereits vor ihm nach England emigrieren und am 8. Dezember 1938 suchte er für seinen Sohn beim Dekanat der Universität Wien für seinen "jetzt im Ausland weilenden Sohn" um ein Duplikat seines juristischen Doktordiploms von 1922 an, das auf der Flucht aus Wien verloren gegangen war. Im Juni 1939 konnte er schließlich selbst gemeinsam mit seiner Tochter nach England emigrieren. Nach anfänglichem Aufenthalt in London übersiedelte er im Zuge der Kriegsereignisse 1940 nach Blaenau Ffestiniog Wales/Großbritannien wo er am 13. Jänner 1941 starb und auch am Bethesda Manod Cemetery beigesetzt wurde: Alles Vergängliche ist nur ein Gleichnis steht bis heute in Deutsch auf seinem Grabstein. Sein Sohn Max Egon Rappaport kehrte nach dem Ende des Nationalsozialismus nach Wien zurück und war ab 1950 wieder in die Rechtsanwaltsliste der Wiener Rechtsanwaltskammer eingetragen. Er starb 1973 in Wien.


Lit.: Archiv der Universität Wien, Rektorat GZ 173 ex 1937/38, Senat S 304.1020; ÖStA/Meldearchiv; ÖStA/AdR/BMfF/VVSt/VA 34084, Meldearchiv, ÖStA/AVA/Unterricht Allg./Univ. Wien/Karton 613, Personalakt RappaportAchill; Stadler 1987, 227; MÜHLBERGER 1993, 16; BLUMESBERGER 2002, 1092; SAUER/REITER-ZATLOUKAL 2010, 53, 276; OLECHOWSKI/EHS/STAUDIGL-CIECHOWIC 2014, 361f.; WBIS; David Lewis, in: O´r Pedwar Gwynt 2018; freundlicher Hinweis von Dr.in Barbara Sauer, Wien 02/2020.


Herbert Posch

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