Hanns Porias
Geb. am: |
02. April 1903 |
Fakultät: |
Philosophische Fakultät |
Kategorie: |
Vertriebene Studierende |
Hanns PORIAS, geb. 2. April 1903 in Graz, Steiermark/Österreich-Ungarn als Sohn von Dr.jur. Ernst Porias (Jurist, Senatspräsident OLG i.R.). Nach der Matura am Akademischen Gymnasium Graz, besuchte er anschließend den Abiturientenkurs der dortigen Handelsakademie und nahm gleichzeitig ein Studium der Rechtswissenschaften an der Juridischen Fakultät der Universität Graz auf und promovierte auch dort. Im Oktober 1925 trat er in den Gerichtsdienst ein, legte 1928 seine Richteramtsprüfung ab, wurde 1929 Richter und im März 1935 Staatsanwalt in Graz und wurde im Juli 1935 zur Staatsanwaltschaft Wien I versetzt, wo er hauptsächlich mit Wirtschaftsagenden befasst war.
Nach dem "Anschluss" im März 1938 und der Machtübernahme durch den Nationalsozialismus wurde er aus rassistischen Gründen - er wurde im Nationalsozialismus als "Mischling 1. Grades" betrachtet - erst beurlaubt und am 17. April 1939 in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. In der Zwischenzeit hatte er im Wintersemester 1938/39 das Wirtschaftsstudium an der Hochschule für Welthandel aufgenommen, was - unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs - bis dahin noch möglich war und am 29. Jänner 1940 mit dem akademischen Grad eines "Diplomkaufmanns (Dkfm.)" abgeschlossen - das Diplom wurde allerdings mit einer Sperrklausel versehen, die einem Berufsverbot gleichkam.
Am 1. Februar 1940 nahm er daraufhin das Studium der Chemie an der Philosophischen Fakultät der Universität Wien auf. Doch "Mischlinge" mussten zur weiteren Zulassung zum Studium ab dem 1. Trimester 1940 ein entsprechendes Gesuch an das Reichserziehungsministerium Berlin stellen. Dazu musste der zuständige Dekan auch ein Gutachten erstellen, das "
insbesondere auf den persönlichen Eindruck über die Persönlichkeit und das Aussehen des Gesuchstellers einzugehen [hatte].
Dabei ist zu erwähnen, ob und inwieweit Merkmale der jüdischen Rasse beim Gesuchsteller äußerlich erkennbar sind." [Erlass des Reicherziehungsministeriums, 5. Jänner 1940]. Institutsleiter Prof. Späth ignorierte diese 'Anforderung und teilte Dekan Prof. V. Christian in seinem Gutachten vom 23. April 1940 dazu nur mit: "
Hanns Porias arbeitet am II. Chemischen Universitätslabor. Da er bisher nur wenige Proben analysiert hat, kann über seine praktischen Fähigkeiten noch kein näheres Urteil abgegeben werden. Er ist jedoch fleissig und interessiert." Das Reichserziehungsministerium Berlin untersagte am 28. Mai 1940 die weitere Inskription mit Verweis auf seine Einordnung als "Mischling 1. Grades" und er musste mit Ende des I. Trimesers 1940 (Ende April) die Universität Wien verlassen.
Hanns Porias trat daraufhin im Mai 1940 in ein Großhandelsunternehmen ein und arbeitete nebenbei als "rechtskundiger Sachbearbeiter" in einer Patentanwaltskanzlei in Wien.
Erst nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde er im April 1945 wieder in die Wiener Staatsanwaltschaft berufen und kurz darauf im Juli 1945 in das Österreichische Patentamt. Er belegte im Wintersemester 1945/46 und im Sommersemester daraufhin nochmals Kurse an der Hochschule für Welthandel, aber nicht mehr an der Universität Wien.
Später arbeitete er am Österreichischen Verwaltungsgerichtshof und wurde dessen Vizepräsident.
Dkfm. Dr.iur Hanns Porias starb am 22. Dezember 1992 und ist am Friedhof Hietzing beigesetzt.
Lit.: Archiv der Universität Wien/Rektorat GZ 944 ex 1939/40/41, PHIL GZ 743 ex 1939/40; Archiv der Wirtschaftsuniversität Wien, 1946/183; freundlicher Hinweis von Doz. Dr. Johannes Koll, Wien 07/2019; freundlicher Hinweis seines Sohnes Botschafter i.R. Dr. Hanns Porias, Wien 01/2020; Gedenkbuch der Wirtschaftsuniversität Wien; Friedhöfe Wien/Grabsuche.
Herbert Posch