Karl Barton
Geb. am: |
07. Jänner 1918 |
Fakultät: |
Medizinische Fakultät | Medizin Universität Wien |
Kategorie: |
Vertriebene Studierende |
Karl BARTON, geb. am 7. Januar 1918 in Wien (heimatberechtigt in Wien, Staatsbürgerschaft: Österreich), Sohn von Ernst Barton (Verwalter, 1874-1945) und Erna Barton (1897-1954), wohnte in Wien 20, Engerthstraße 107/Stg. 25/11 (ab 1939 in Wien 19, Hubert Klausnergasse 4/1, ab 1940 in Wien 19, Osterleitengasse 4). Nach der Reifeprüfung (Matura) begann er im Wintersemester 1936/37 sein Studium an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien.
Er galt im Nationalsozialismus als "Mischling 1. Grades" und konnte sein Studium auch nach dem "Anschluss" - bei jederzeitigem Widerruf - vorläufig fortsetzen und war im Sommersemester 1938 an der Medizinischen Fakultät im 4. Studiensemester inskribiert, durfte aber aus rassistischen Gründen im Nationalsozialismus nicht promovieren.
Als "Mischlinge" ab dem 1. Trimester 1940 ein Gesuch an das Reichserziehungsministerium Berlin um Studienzulassung stellen mussten, reichte auch Karl Barton ein Ansuchen zur Fortsetzung seines Studiums ein. Gemäß Vorschrift legte der Dekan der zuständigen Medizinischen Fakultät, Eduard Pernkopf, dem Antrag ein mit April 1940 datiertes Gutachten, das "
insbesondere auf den persönlichen Eindruck über die Persönlichkeit und das Aussehen des Gesuchstellers einzugehen [hatte]. Dabei ist zu erwähnen, ob und inwieweit Merkmale der jüdischen Rasse beim Gesuchsteller äußerlich erkennbar sind." [Erlass des Reicherziehungsministeriums, 5. Jänner 1940]. Er stellte fest: "
macht einen beinahe vollständig arischen Eindruck. Die beigeschlossenen Dokumente bestätigt [sic!], dass er deutsch erzogen wurde."
Das Reichserziehungsministerium entschied nach Absprache mit dem Reichsinnenministerium im Juni 1940, Barton "ausnahmsweise" noch zur ärztlichen Prüfung nach alter österreichischer Studienordnung zuzulassen, da er die Vorprüfung (1. Rigorosum) bereits bestanden hatte. Dabei sei er jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie als "Mischlinge 1. Grades" keine Chance hatten, die Bestallung (Berufszulassung) als Arzt im Deutschen Reich zu erhalten.
Nach bestandenem 2. und 3. Rigorosum wäre Karl Barton nach alter Studienordnung berechtigt gewesen zu promovieren. Im November 1941 übermittelte die Universität Wien sein Ansuchen um Zulassung zur Promotion zum Dr. der gesamten Heilkunde. Auf Vorschlag des Dekans der medizinischen Fakultät entschied der Rektor der Universität Wien, Barton "bedingt" zur Promotion zuzulassen (ohne Ausfolgung des Doktordiploms), bis sein Antrag an das REM entschieden sei.
Das REM fällte erst am 19. September 1942 eine grundsätzliche Entscheidung: Ohne Nachweis der Bestallung als Arzt (die "Mischlingen 1. Grades" aus rassistischen grundsätzlich nicht erteilt wurde) durfte das Doktordiplom nicht ausgehändigt werden.
"
Um den Genannten jedoch die Erlangung einer geeigneten Anstellung in der Industrie zu erleichtern, ermächtige ich die Fakultät, eine Bescheinigung des Inhalts auszustellen, daß sie, abgesehen von dem Nachweis der deutschblütigen Abstammung, alle Voraussetzungen für die Verleihung des Doktorgrades erfüllt haben. Auf der Bescheinigung ist ausdrücklich zu vermerken, daß sie nicht als Doktordiplom gilt."
Erst nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde er in der ersten Nachkriegspromotion am 8. Juni 1945 - rückwirkend per 28. November 1941 - nach der alten und nun wieder eingeführten österreichischen Studienordnung zum "Dr.med. univ." der Universität Wien promoviert.
Karl Barton starb ein Jahr später 27jährig im Juni 1946 in Wien und wurde am Friedhof Döbling bestattet.
Lit.: Archiv der Universität Wien/MED Nationale 1936-1940; MED Promotionsprotokoll M 33.14, 1221; POSCH/INGRISCH/DRESSEL 2008, 358; Grabsuche-Friedhöfe Wien.
Katharina Kniefacz