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Heinz Josef Wohlmann

Geb. am: 10. Mai 1905
Fakultät: Juridische Fakultät
Kategorie: Doktorgradaberkennung
Heinz Josef WOHLMANN, geb. am 10. Mai 1905 in Krakau/Polen, zust. n. Wien, hatte am 20. Dezember 1927 an der Juridischen Fakultät der Universität Wien den Grad eines Dr. iur. erworben. Er arbeitete in Berlin als Jurist und Privatbeamter. Er konnte nach New York/USA emigrieren. Am 8. Mai 1941 wurde ihm der Grad aus rassistischen Gründen aberkannt, da er im Nationalsozialismus 'als Jude als eines akademischen Grades einer deutschen Hochschule unwürdig' galt. Seine Frau, Margarethe Wohlmann (geb. Weis), die kurz nach ihm promovierte, war ebenfalls davon betroffen.

Erst 62 Jahre nach der Aberkennung und sehr lange nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde ihm der Doktorgrad am 10. April 2003 feierlich wieder zuerkannt, bzw. die Aberkennung posthum für 'von Anfang an nichtig' erklärt.

Lit.: POSCH/STADLER 2005

Heinz Josef Wohlmann, Wiederverleihung vom 10. April 2003, Promotionsprotokoll Juridische Fakultät 1924-1939, Foto: Herbert Posch, (c) Archiv Universität Wien

Heinz Josef Wohlmann, Promotionseintrag mit Aberkennung, Promotionsprotokoll Juridische Fakultät 1924-1939, Foto: Herbert Posch, (c) Archiv Universität Wien
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