Franz Leifer
Geb. am: |
14. November 1883 |
Fakultät: |
Juridische Fakultät |
Kategorie: |
Vertriebene WissenschafterInnen |
Franz LEIFER, geb. am 14. November 1883 in Wien, gest. am 5. August 1957 in Wien, war 1938 Privatdozent (ao. Prof.) für Römisches Recht an der Juridischen Fakultät der Universität Wien.
Er wurde im Nationalsozialismus aus "rassischen" Gründen verfolgt und 1940 seines Amtes enthoben und von der Universität Wien vertrieben.
Er kehrte 1945 an die Universität Wien zurück.
Leifer, Sohn einer Beamtenfamilie, besuchte bis Juli 1901 das Staatsgymnasium im 3. Wiener Gemeindebezirk und studierte anschließend Jus an der Universität Wien, um am 6. März 1906 zum Dr. jur. zu promovieren. 1906–1907 war er im richterlichen Vorbereitungsdienst tätig, von 1907 bis 1910 an der Finanzprokuratur Wien und ab 1910 im österreichischen Finanzministerium. Im Herbst 1911 wurde er zum Juristenpräfekten für römisches Recht an der k. k. theresianischen Akademie ernannt, wo er bis November 1914 tätig war. Nach seiner Promotion war er auch zwei Semester lang bei Ludwig Mitteis in Leipzig tätig und erhielt dort eine fachromanistische Ausbildung. Von 1914 bis 1918 nahm Leifer am Ersten Weltkrieg teil und hatte dort zuletzt den Grad eines Oberleutnants der Reserve inne. Im Rahmen eines Feldurlaubs – am 18. August 1917 – habilitierte er sich mit dem Buch "Die Einheit des Gewaltgedankens im römischen Staatsrecht" an der Universität Wien für römisches Recht. Nach Kriegsende sollte er wieder ins Finanzministerium zurückkehren, wobei er aber per 1. Jänner 1923 – als Hofrat – freiwillig in Rente trat, um sich nun ausschließlich seinem akademischen Beruf zu widmen. Leifer forschte v. a. zu den "nach der Quellenlage besonders schwierigen Probleme[n] der ältesten römischen Rechtsgeschichte".[1] Besondere Bedeutung erlangten seine "Studien zum antiken Ämterwesen" (I: Zur Vorgeschichte des römischen Führeramtes, 1931) wie auch die "Altrömischen Studien" (I – VI, 1933–1939). Auch aufgrund seiner Beschäftigung mit dem für die römische Rechtsgeschichte wichtigen etruskischen Rätsel wählte ihn das etruskologische Institut in Florenz 1934 zum ordentlichen Mitglied. Im Jahr darauf erhielt er den Titel eines ao. Prof.
Nach dem "Anschluss" konnte Leifer vorerst weiterlehren, da politisch nichts gegen ihn vorlag und er den "kleinen Ariernachweis" erbringen konnte. In der Folge suchte er bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) um Subvention für einen einjährigen Studienurlaub in Italien – für den 2. Band seines Werkes über die Vorgeschichte des römischen Ämterwesens – an. Dieser fand jedoch keine positive Erledigung. Eine daraufhin – als Mitglied des etruskologischen Instituts – beantragte Austauschprofessur scheiterte wiederum daran, dass die praktischen Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des deutsch-italienischen Kulturabkommens noch nicht erlassen worden waren.
[2]
In seinem Rechtfertigungsschreiben vom September 1945 – Leifer wurde als NSDAP-Anwärter registriert – machte er diese zweimalige Ablehnung bzw. das "Verzweifelt[sein] über die bisherigen Misserfolge" dafür verantwortlich, dass er einen Antrag auf Aufnahme in die NSDAP stellte.
[3] Freilich erging dieser Aufnahmeantrag bereits am 14. Juni 1938. Dem Schreiben des "Istituto Italiano di Cultura in Vienna" ist allerdings zu entnehmen, dass Leifer das Ansuchen um die Austauschprofessur erst am 30. November 1938 einreichte.
[4] Wann das (erste) Gesuch um den Studienurlaub gestellt wurde, lässt sich anhand der Akten nicht feststellen. Dass Leifer im Folgenden – und aller Voraussicht nach (s. unten) – in die NSDAP eintreten konnte, ist nicht zuletzt auf sein familiäres Umfeld zurückzuführen: Sämtliche seiner drei Söhne – einer davon hatte wenige Wochen vor dem "Anschluss" Suizid begangen – hatten sich seit 1933 als Parteimitglieder illegal für die NSDAP betätigt,
[5] wobei sein verstorbener Sohn Herbert Blockwart der SA gewesen war,
[6] seine Tochter Scharführerin im BDM.
[7] Zwar liegt in den eingesehenen Akten zu Leifer kein NSDAP-Aufnahmeantrag auf; eine Abschrift eines Lebenslaufs aus der NS-Zeit im Wiener Stadt- und Landesarchiv gewährt aber weiteren Einblick in die Gründe für seine Aufnahme: Als Beamtem und Gelehrtem sei es ihm nämlich möglich gewesen, so Leifer, die politische Tätigkeit seiner drei Söhne zu schützen, wie auch "ganze Stösse illeg. Druckschriften [...] oft in [s]einer Wohnung verwahrt" worden seien. Der Selbstmord seines Sohnes sei zudem auf das "fluchwürdige[n] System-Regime" zurückzuführen, da er "[a]ls polit. bemakelt [...] trotz jahrelangen Bemühens nirgends" untergekommen sei. Leifer erreichte die Einstufung als "Altparteigenosse" und erhielt die Mitgliedsnummer 6.120.975.
[8]
Um wieder auf Leifers Auslandspläne zurückzukommen: Am 6. Juni 1939 bewilligte ihm das Reichserziehungsministerium (REM) bzw. die DFG einen sechsmonatigen Studienurlaub nach Rom und Florenz bzw. eine Reisebeihilfe im Ausmaß von 1.500 RM.
[9] Zurückkehren habe er von diesem Aufenthalt nicht mehr wollen, so Leifer nach Kriegsende, sondern "als Forscher an einer ital. oder sonstigen ausländischen Hochschule eine neue Position erwerben". Die für Oktober 1939 festgesetzte Abreise scheiterte gleichwohl am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges.
[10] Auf die nunmehrige NSDAP-Mitgliedschaft bzw. -Anwärterschaft – wie Leifer nach Kriegsende nicht müde wurde zu betonen – kann diese Zusage voraussichtlich nicht zurückgeführt werden. Leifer verblieb also vorerst in Wien und übernahm u. a. gemeinsam mit dem Privatdozenten Slavomir Condonari die Vorlesungen des aus "rassischen" Gründen entlassenen Stephan Brassloff.
[11]
Am 17. April 1939 suchte Leifer um Ernennung zum außerplanmäßigen (apl.) Professor für das Lehrfach römische und antike Rechtsgeschichte an,
[12] wobei von Seiten des NSD-Dozentenbundes keine Einwände gegeben waren.
[13] Auch der Dekan der juridischen Fakultät befürwortete Leifers Gesuch, merkte im Zuge dessen aber an, dass Leifer "[i]n früheren Jahren [...] in der Fakultät häufig für einen Mischling gehalten" worden sei, allerdings den Ariernachweis erbringen habe können und Parteianwärter sei. Politisch sei er "nie hervorgetreten".
[14] Per 3. November erfolgte schließlich durch das Reichserziehungsministerium (REM) Leifers Ernennung zum apl. Prof.
[15] Am 7. Dezember 1939 sollte er im Rektorat das Ernennungsdekret entgegennehmen.
[17] Anlässlich der Überreichung des Diploms musste Leifer allerdings darauf hinweisen, dass er "Zweifel hege", ob nicht seine Großmutter "doch jüdischer Abstammung sei".
[16] Dass eine dementsprechende Vermutung überhaupt aufkam, war – Leifers Angaben nach Kriegsende zufolge – darauf zurückzuführen, dass seine als Schulleiterin arbeitende Schwester aufgrund einer Denunziation (jemand habe den Nachnamen einer Großmutter, "Doktor", in ihren Dokumenten entdeckt und dies gemeldet) eine gemeindeamtliche Aufforderung erhielt, die Abstammung der zur Diskussion stehenden Großmutter nachzuweisen.
[18]
Letztlich stellte sich heraus, dass die "jüdischen" Eltern der betreffenden Großmutter vier Jahre vor der Geburt von Leifers Großmutter getauft worden waren, er somit als "Mischling II. Grades" galt. Leifer erklärte denn auch unterwürfig, er sei "bereit, alle Konsequenzen auf [s]ich zu nehmen" und gemeinsam mit seinen Söhnen aus der Partei auszutreten.
[19] Dies sollte auch geschehen, und Leifer zog – eigenen Angaben zufolge – sein "Aufnahmegesuch" zurück, wurde im September 1940 vor das Gaugericht geladen, und unterschrieb dort laut eigenen Angaben "nochmals die Zurückziehung".
[20] Laut NS-Registrierungsakt war er am 27. August 1940 aus der NSDAP ausgetreten.
[21] Die Ladung vor das Gaugericht wie auch der 1939 angeführte Passus, er werde gemeinsam mit seinen Söhnen austreten, spricht freilich dafür, dass Leifer rechtmäßig der NSDAP als Mitglied angehörte. Seine Stelle als apl. Prof. bat er jedenfalls nach dieser Feststellung zurückzulegen. Seine Lehrtätigkeit beendete er offenbar schon kurz darauf, da er am 12. Jänner 1940 in die Wehrmacht einberufen wurde – nachdem er sich "freiwillig zum polnischen Feldzug gemeldet hatte".
[22] Sein Wunsch, den Titel eines ao. Prof. – mit entsprechendem Zusatz – weiterzuführen, genehmigte das REM aber mit Erlass vom 11. Jänner 1940
[23] – auch weil "keine politische[n] Bedenken vorhanden" waren, sein Verhalten laut Dozentenbundführer Arthur Marchet "in jeder Weise korrekt" gewesen war.
[24] Am 9. September 1941 informierte der Kurator der wissenschaftlichen Hochschulen in Wien Leifer über den Widerruf seiner Ernennung zum apl. Prof. bzw. den Entzug der Dozentur.
[25]
Leifer nahm in der Folge an der französischen Front u. a. an der Schlacht in den Vogesen teil und kehrte im Juli 1940 "schwer krank [...] in die Heimat zurück", wonach die Beförderung zum Hauptmann der Reserve erfolgte. Fortan fungierte er als Chef der Dolmetscherabteilung im Wehrkreiskommando XVII in Wien.
[26] Leifers Nachkriegsberichten zufolge begann 1941, während seines Dienstes in der Wehrmacht, ein "Kesseltreiben" der Gestapo gegen seine Person, die ihn als "Mischling I. Grades" entlassen sehen wollte. Nach dem "Gegenbeweis" [dass er "Mischling II. Grades" war, Anm.] sei er allerdings in Dienst belassen worden, wiewohl die Gestapo in einem Schreiben vom 10. September 1941 aufgrund seiner "jüdischen Versippung" erneut die Entlassung gefordert habe. Eine Schwester Leifers war nämlich 1938 mit ihrem jüdischen Ehemann nach England emigriert, wobei Leifer behauptete, beiden bei der Flucht geholfen zu haben. Weiters sei im erwähnten Gestapo-Schreiben behauptet worden, sein Sohn Herbert habe vom "Abstammungsfehler" gewusst und aus diesem Grund Selbstmord begangen.
[27] Eine Verifizierung ist aufgrund der – bis dato – nicht auffindbaren Schriftstücke nicht möglich. Neben der Hilfe für seinen jüdischen Schwager sollte Leifer im Rahmen der Entnazifizierung noch andere Verdienste hervorheben: so habe er während seines Wehrmachtsdienstes "[j]edem Heeresangehörigen, der in [s]einen Bereich als Dolmetscher kam, nach besten Kräften" geholfen. "Unzähligen [habe] [s]eine Fürsorge das Leben gerettet, hunderte von österr [sic!] Soldaten [habe er] aus den Fängen der Gestapo gerissen".
[28] Zwar existiert im NS-Registrierungsakt Leifers tatsächlich ein Schreiben eines Unteroffiziers vom November 1943, in welchem dieser ausführt, Leifer zu verdanken, "dass [er] überhaupt noch lebe", über genauere Umstände, wann und auf welche Weise das geschah, gibt das Schreiben aber keine Auskunft.
[29] Nach Erreichung des 60. Lebensjahres wurde Leifer jedenfalls "in Ehren" entlassen und arbeitete bis Kriegsende als Rechts- und Steuerberater für die Julius Meinl AG.
[30]
Im Juni 1945 suchte Leifer um das Aufleben seiner Stellung als ao. Prof. bzw. apl. Prof. an, wobei Dekan Ferdinand Degenfeld-Schonburg davon ausging, dass die "Parteianwärter[schaft]" Leifers "wohl nicht hindernd im Wege stehen" dürfe.
[31] Tatsächlich konnte Leifer bereits im Sommersemester wieder lesen, wie er in diesem Semester auch eine dreistündige Vorlesung über römisches Recht an der Universität Graz übernahm.
[32] Nichtsdestotrotz unterlag er aufgrund seiner Parteimitgliedschaft bzw. -anwärterschaft – im Zuge der Registrierung gab er sich als "Parteianwärter" von August 1938 bis Dezember 1939 aus – den Bestimmungen des Verbotsgesetzes. Dementsprechend richtete er am 25. Juni 1945 ein Nachsichtgesuch an die provisorische Staatsregierung, in dem er u. a. die in seinen Vorlesungen bis 1938 "wiederholt geäusserte Gegnerschaft gegen das Nazi-system [sic!]" und die Unterstützung seines jüdischen Schwagers Maximilian Reich 1938 hervorhob. Überdies sei für ihn "als erklärtem Mischling der Sturz der Nazi-Herrschaft in Österreich die letzte und einzige Hoffnung [s]eines von dieser Banditen-clique zerstörten Lebens" gewesen.
[33] In seinem Schreiben an das Staatsamt des Innern anderthalb Wochen davor schilderte er die NS-Anhängerschaft seiner Söhne (im Krieg war ein Sohn gefallen, ein anderer galt 1945 als vermisst) in einer solchen Weise, dass er "seit 1932 ständig den Kampf im eigenen Hause" gehabt habe. Auch habe er 1937, "als [...] die Verbrechen und Sabotageakte der Nazibanditen in Österreich sich häuften", sich "öfter im Kolleg äusserst abfällig über diese Untaten
öffentlich [im Original gesperrt, Anm.] geäussert".
[34] Von einem NS-Nahverhältnis war keine Rede mehr, und die Meldung bei der Wehrmacht begründete er später damit, um "den drohenden rassischen Verfolgungen zu entgehen".
[35] Am 13. August 1945 sprach Leifer bei Karl Renner vor, und erhielt von diesem die "Zusicherung, er werde sich persönlich für die aufrechte Erledigung [des] Nachsichtgesuchs [...] einsetzen".
[36]
Vorerst ließ eine positive Erledigung aber auf sich warten, und Leifer wurde im Februar 1947 schließlich auch mit der existierenden NSDAP-Mitgliedsnummer konfrontiert. Nun rechtfertigte er dies damit, dass ihm "von einer über [s]einen Fall offenbar nicht informierten Parteistelle im Reich im J. 1940 oder 1941 sogar eine Mitgliedsnummer gegeben worden" sei, die man ihm "jedoch niemals (im Original gesperrt, Anm.) mitgeteilt" habe. Er habe ausschließlich die "Braune Parteianwärterkarte" besessen und diese am 9. September 1940 beim Gaugericht abgegeben.
[37] Dem schenkte die Registrierungsbehörde offenbar Glauben, da sie Leifer am 10. Mai 1947 benachrichtigte, von der Verzeichnung in die Registrierungslisten ausgenommen zu sein.
[38] An der Universität Wien hatte die "Entlastung" weniger Zeit in Anspruch genommen. Bereits am 21. Dezember 1945 war die Sonderkommission II zum Ergebnis gelangt, dass Leifer "die Gewähr dafür biete, jederzeit rückhaltlos für die unabhängige Republik Österreich ein[zu]treten" da die Erhebungen doch ergeben hatten, dass er sich in keiner Weise "jemals als besonderer Anhänger des Nationalsozialismus gegeben hätte".
[39] Dem Wirken an der Universität waren damit keine Schranken mehr gesetzt: Am 11. April 1946 beantragte die juridische Fakultät die Wiedereinsetzung von Leifer, gegen die das Staatsamt für Volksaufklärung keine Einwände erhob.
[40]
Da die zweite Lehrkanzel für römisches Recht in der unmittelbaren Nachkriegszeit unbesetzt war, füllte Leifer auch "einen wichtigen Teil der Funktionen" dieser aus, "soweit dies nach den akademischen Gesetzen zulässig war".
[41] Auch aufgrund der Tatsache, dass durch Leifers Aushilfe das römische Recht nach Kriegsende im entsprechenden Ausmaß gelehrt werden konnte, beantragte die Fakultät am 27. Jänner 1948 die Verleihung des Titels eines o. Prof. für ihn.
[42] Eine positive Erledigung erfuhr dieses Ansuchen offenbar nicht. 1956 erneuerte die rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien indes ehrenhalber Leifers Doktordiplom.
Abgesehen von seiner Lehrtätigkeit war Leifer auch als Verteidiger in Strafsachen und als Steuerberater tätig und nahm dabei u. a. das Amt des Vorsitzenden des ehrengerichtlichen Disziplinarausschusses ein. 1957 erschien sein Werk "Das Berufsrecht der Wirtschaftstreuhänder".
Lit.: Österreichisches Staatsarchiv/AVA, PA Leifer; Archiv der Universität Wien/J PA 350; Wiener Stadt- und Landesarchiv/, Gauakt, NS-Registrierungs- und Einspruchsakt; MÜHLBERGER 1993, 14; Thomas Olechowski, Tamara Ehs u. Kamila Maria Staudigl-Ciechowic, Die Wiener Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät 1918–1938, Göttingen u.a. 2014, 84f., 284f. EMÖDI/TEICHL 1937; DEGENER 1935; Wer ist wer in Österreich. Neuausgabe, Wien 1953; Hans Kreller, Nachruf, in: Die Feierliche Inauguration des Rektors der Wiener Universität für das Studienjahr 1957/58, Wien 1958, 62–63; RATHKOLB 1989.
[1] Hans Kreller, Nachruf, in: Die Feierliche Inauguration des Rektors der Wiener Universität für das Studienjahr 1957/58, 62–63, 63.
[2] UA, PA, fol. 73, Leifer an Staatsamt f. Finanzen, 11. 9. 1945.
[4] UA, PA, fol. 47, Istituto Italiano di Cultura in Vienna an Leifer, 17. 4. 1939.
[5] UA, fol. 38, Rektorat an REM, 6. 4. 1940 (Entwurf).
[6] StA/LA, RA, Auskunft der MA 62, o. D.
[7] UA, PA, fol. 37, Amtsvermerk Wagner, 4. 4. 1940.
[8] StA/LA, RA, Auskunft der MA 62, undatiert.
[9] UA, fol. 48, DFG an Leifer, 6. 6. 1939.
[10] UA, PA, fol. 73, Leifer an Staatsamt für Finanzen, 11. 9. 1945.
[12] UA, PA, fol. 15, Leifer an JUR Dekanat, 17. 4. 1939.
[13] Ebd., fol. 14, NSD-Dozentenbund an JUR Dekanat, 14. 7. 1939.
[14] Ebd., fol. 12, JUR Dekanat an Min. f. i. u. k. A., 28. 9. 1939.
[15] Ebd., fol. 17, REM, 3. 11. 1939; vgl. StA/LA, GA, ZEST-Auskunft, 19. 3. 1948.
[16] Ebd., fol. 54, Rektorat an Leifer, 29. 11. 1939 (Abschrift).
[17] Ebd., fol. 38, Rektorat an REM, 6. 4. 1940 (Entwurf).
[18] Ebd., fol. 73, Leifer an Staatsamt für Finanzen, 11. 9. 1945.
[19] Ebd., fol. 25, Leifer an Rektorat, 23. 11. 1939.
[20] Ebd., fol.. 67, Personenstandesblatt, 18. 7. 1945.
[21] StA/LA, RA, Auskunft der MA 62, o. D.
[22] UA, PA, fol. 26, L. an Rektorat, 29. 2. 1940.
[23] Ebd., fol. 31, Amtsvermerk.
[24] Ebd., fol. 39, NSD-Dozentenbund an der Universität Wien/Arthur Marchet an Leifer, 8. 4. 1940.
[25] Ebd., fol. 43, Kurator an Leifer, 9. 9. 1941.
[26] Ebd., fol. 71, CV, 7. 8. 1945, 2.
[27] Ebd., fol. 73, Leifer an Staatsamt für Finanzen, 11. 9. 1945.
[29] StA/LA, RA, Erich K. an Leifer, 6. 11. 1943.
[30] UA, PA, fol. 71, Lebenslauf, 7. 8. 1945.
[31] Ebd., fol. 66, JUR Dekanat an Staatsamt für VA, 6. 6. 1945, Konzept.
[32] UA, fol. 70, JUR Dekanat der Universität Graz an JUR Dekanat der Universität Wien, 2. 8. 1945.
[33] StA/LA, RA, Leifer an prov. Staatsregierung, 25. Juni 1945.
[34] StA/LA, Leifer an Staatsamt des Innern, 15. 6. 1945.
[35] UA, PA, fol. 101, Leifer an Professorenkollegium der JUR Fakultät, 2. 10. 1947.
[36] StA/LA, RA, Leifer an Österr. Staatsregierung, zH Bundespräsident, 3. 10. 1946.
[37] Ebd., Leifer an Registrierstelle beim Bezirksamt für den I. Bezirk, 15. 3. 1947.
[38] Ebd., Registrierungsbehörde an Leifer, 10. 5. 1947.
[39] UA, PA, fol. 82, Erkenntnis der Sonderkommission II, 21. 12. 1945.
[40] Ebd., fol. 89, JUR Dekanat an BMU, 11. 4. 1946 (Konzept); ebd., fol. 90, Staatsamt f. VA an JUR Dekanat, 4. 5. 1946.
[41] Ebd., fol. 101, Leifer an Professorenkollegium JUR Fakultät, 2. 10. 1947.
[42] Ebd., fol. 106, JUR Dekanat an BMU, 27. 1. 19. 1. 1948.
Andreas Huber