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Emil Krasny

Geb. am: 28. November 1876
Fakultät: Juridische Fakultät
Kategorie: Doktorgradaberkennung
Emil KRASNY, geb. am 28. November 1876 in Přívoz, Mähren/Österreich-Ungarn [Ostrava/Tschechische Republik], hatte am 22. Juli 1902 an der Juridischen Fakultät der Universität Wien den Grad eines Dr. iur. erworben. Seit 10. August 1909 war er in die Wiener Rechtsanwaltsliste eingetragen und mit einer eigenen Rechtsanwaltskanzlei in Wien 1., Riemergasse 9 und war auch Kammer-Anwalt-Substitut im Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer in Wien.
Er war seit 3. März 1914 auch Mitglied der Freimaurerloge B´nai Brith.
Emil Krasny war seit August 1914 verheiratet mit Ernestine Rittermann (gesch. Pollak, geb. 1. August 1888 in Krakau, gest. 10. Juli 1940 in London) und am 18. Juni 1918 kam der gemeinsame Sohn Martin Theodor Krasny in Wien zur Welt. Emil Krasny und seine Frau wurden im Nationalsozialismus als Jude bzw. Jüdin verfolgt und mussten aus Wien flüchten, wo sie zuletzt in Wien 3., Esteplatz 3 gewohnt hatten. Er musste seine Rechtsanwaltskanzlei schließen und wurde am 6. September 1938 aus der Rechtsanwaltsliste gelöscht. Am 3. November wurde er amtlich abgemeldet mit dem Ziel: "nach Palästina" [Israel]. Sie konnten noch rechtzeitig nach England/Großbritannien emigrieren, kamen aber nicht mehr weiter bis Palästina. Sie lebten 1939 in 28 Nevern Square, Kensington, London SW5 (ihr Sohn war, erst 20jährig, am 23. September 1939 in Cambridge verstorben). Nachdem beide am 20. Oktober 1939 vorerst von einer Internierung als enemy alien ausgenommen worden waren, wurde Emil Krasny am 21. Juni 1940 dann aber doch interniert. Beide wurden als Folge der erzwungenen Emigration vom Deutschen Reich ausgebürgert (Ausbürgerungsliste Nr. 102, verlautbart im Deutschen Reichsanzeiger am 5. Mai 1941), sie wurden damit staatenlos und wurden zu Gunsten des Deutschen Reichs enteignet. Emil Krasnys Frau Ernestine war zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits verstorben. Dr. Emil Krasny starb am 1. Jänner 1942 in London, England/Gro0britannien. In Unkenntnis seines Ablebens wurde ihm am 17. Juli 1942 als Rechtsfolge der Emigration und der Ausbürgerung auch der akademische Grad aus rassistischen Gründen aberkannt, da er im Nationalsozialismus "als Jude als eines akademischen Grades einer deutschen Hochschule unwürdig" galt. Erst 13 Jahre nach der Aberkennung und lange nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde ihm der Doktorgrad, in Unkenntnis seines Ablebens posthum am 15. Mai 1955 wieder zuerkannt, bzw. die Aberkennung für "von Anfang an nichtig" erklärt.


Lit.: Archiv der Universität Wien/Promotionsprotokoll IUR 1897–1903 Nr. 1101, Rektorat GZ 118 ex 1941/42 ONr. 1, GZ 561 ex 1944/45 ONr. 15; Österreichisches Staatsarchiv ÖStA/AdR/EuReang/VVSt/VA 24834, ÖStA/AdR/EuReang/FLD 14560; Deutscher Reichsanzeiger Nr. 102 vom 5. Mai 1941; POSCH 2009, 439; SAUER/REITER-ZATLOUKAL 2010, 212; www.genteam.at www.ancestry.de.


Herbert Posch


Emil Krasny, Doktorgradaberkennnung 22. Mai 1942, © Archiv der Universität Wien
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