Margarete Andics-Karikas
Geb. am: |
11. Dezember 1900 |
Fakultät: |
Philosophische Fakultät |
Kategorie: |
Doktorgradaberkennung |
Margarete (Margarethe) ANDICS-KARIKAS, geb. am 11. Dezember 1900 in Budapest/Ungarn, hatte ihr Studium der Philosophie, Psychologie und Logik an der Berliner Universität begonnen und ab 1921 mit Unterbrechungen an der Philosophischen Fakultät der Universität Wien fortgesetzt. Daneben studierte sie auch an der Medizinischen Fakultät. Sie arbeitete ab 1929 am Psychologischen Institut unter der Leitung von
Karl Bühler und
Charlotte Bühler mit und wurde 1931 Mitglied des "Vereins für angewandte Psychopathologie und Psychologie" und des "Vereins für Psychiatrie und Neurologie". Am 19. Juli 1935 erwarb sie an der Philosophischen Fakultät der Universität Wien den Grad eines Dr. phil. in Psychologie/Philosophie (Dissertation: 'Die sinngebenden Lebenswerte. Auf Grund von Gesprächen mit geretteten Selbstmördern.').
Auf Basis ihrer Dissertation und erweitert um weitere Studien veröffentlichte die Individualpsychologin Andics-Karikas 1938 ihr Werk "Über Sinn und Sinnlosigkeit des Lebens". Für die qualitative Analyse konnte sie auf Daten der Klinik für Psychiatrie und Neurologie, der angeschlossenen Beratungsstelle für Psychische Hygiene, der Klinik Mattauschek, der Eheberatungsstelle der Gemeinde Wien sowie der Lebensmüdenstelle der Ethischen Gemeinde zurückgreifen, wobei sie auch selbst als Beraterin arbeitete und Betroffene befragte. Sie berief sich darin auf die Individualpsychologie Alfred Adlers und identifizierte und analysierte zahlreiche Motive für einen Selbstmordversuch, wobei sie auch auf geschlechtsspezifische Unterschiede einging.
Während der Zeit des Nationalsozialismus engagierte sich Margarete Andics-Karikas im antifaschistischen Widerstand und wurde 1942 in Berlin wegen "Landesverrats" zum Tode verurteilt, später zu 12 Jahren Zuchthaus "begnadigt". In der Haftanstalt Aichach/Bayern verfasste sie Gedichte, die ihre Verhaftung und Internierung thematisieren.
Am 2. Februar 1943 wurde ihr der an der Universität Wien erworbene Doktorgrad aus rassistischen Gründen aberkannt, da sie im Nationalsozialismus 'als Jüdin als eines akademischen Grades einer deutschen Hochschule unwürdig' galt.
Im Mai 1945 wurde Andics-Karikas aus der Haft entlassen und lebte anschließend wieder in Wien.
1951 beantragte sie von Paris/Frankreich aus eine Kopie ihres Doktordiploms, was vorerst abgelehnt wurde (ihre Aberkennung hatte den Vermerk "Geheimakt", der Akt selbst war aber nicht mehr vorhanden). Sie gab über den Gesandten in Frankreich "ihrem Erstaunen darüber Ausdruck, dass derartige Verfügungen der NS-Behörden auch heute noch in Österreich in Geltung stünden." Daraufhin wurde ihr, 8 Jahre nach der Aberkennung, der Doktorgrad am 20. Februar 1951 wieder zuerkannt, bzw. die Aberkennung für 'von Anfang an nichtig' erklärt und im März 1951 wurde ihr eine Diplomkopie ohne Aberkennungsklausel nach Paris übermittelt.
Lit.:
KEINTZEL/KOROTIN 2002, 15-17.