Irmgard Weissenberg
Geb. am: |
29. Jänner 1917 |
Fakultät: |
Juridische Fakultät |
Kategorie: |
Vertriebene Studierende |
Irmgard WEIßENBERG, geb. am 29. Januar 1917 in Ybbs a. d. Donau/NÖ (heimatberechtigt in Ybbs a. d. Donau/NÖ, Staatsbürgerschaft: Österreich), Tochter von Dr. Gottfried Weißenberg, Ybbs a. d. Donau (Rechtsanwalt), evangelisch AB, wohnte im Wintersemester 1937/38 in Wien 9, Servitengasse 3 (im SS 1938 in Wien 1, Kohlmarkt 10/II. Stg./26), war zuletzt im Sommersemester 1938 an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät im 5. Studiensemester inskribiert. Sie belegte Lehrveranstaltungen in Rechtswissenschaften.
Sie wurde im Nationalsozialismus nach dem "Anschluss" aus rassistischen Gründen gezwungen, das Studium abzubrechen und die Universität Wien zu verlassen.
Ihr Vater, Dr. Gottfried Weißenberg (1874-1940) verlor nach dem Anschluss seine Rechtsanwaltszulassung (er war seit 1912 Rechtsanwalt in Ybbs, NÖ gewesen) und wurde ab September 1939 nur noch als "jüdischer Konsulent für die Ostmark" für die Oberlandesgerichtsbezirke Graz, Innsbruck, Linz und Wien zugelassen. Zwar gehörte er der evangelischen Kirche an und war mit einer "arischen" Frau verheiratet, doch galt er nach den Nürnberger Rassegesetzen als Jude. Zudem war er in der Sozialdemokratie engagiert gewesen. Er starb im Oktober 1940 im Wiener Rothschildspital.
Ihr jüngerer Bruder Gerhard Weissenberg (1920-1980) konnte 1938 noch maturieren, aber das geplante Jusstudium nicht mehr beginnen. Er konnte erst nach 1945 studieren, wurde Jurist und war 1950-1976 Leiter des sozialpolitischen Referats im ÖGB|Österreichischen Gewerkschaftsbund, 1968-1976 stellvertretender Direktor der Wiener Arbeiterkammer und Präsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und schließlich und war 1976-1980 Sozialminister in der Regierung Kreisky.
Über den weiteren Lebensweg von Irmgard Weissenberg ist bislang wenig bekannt.
Lit.: Archiv der Universität Wien/Nationale IUR 1937-1938; SAUER/REITER-ZATLOUKAL 2010, 361; Barbara Sauer, "Keiner von den Rückkehrern wäre drüben verhungert", in: juridikum 2/2015, 234-244, 241.
Herbert Posch