Ludwig Johann Bondi
Geb. am: |
26. Dezember 1894 |
Fakultät: |
Juridische Fakultät |
Kategorie: |
Doktorgradaberkennung |
Ludwig Johann BONDI, geb. am 26. Dezember 1894 in Wien, hatte 1912 bis 1919 - mit Unterbrechung des Militärdienstes von 1914–1918, aus der er als Olt.d.R. abrüstete - an der Universität Wien Rechtswissenschaften studiert und hatte am 27. März 1920 an der Juridischen Fakultät der Universität Wien den Grad eines Dr. iur. erworben.
Er wurde Rechtsanwalt in Wien (Eintrag in die Rechtsanwaltskammerliste am 29. Juli 1924, Kanzlei Wien 6, Gumpendorfer Straße 23). Er war während des Austrofaschismus in der Vaterländischen Front, ohne aber politisch aktiv zu sein, und seit dem "Anschluß" in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV). Er erhielt die Frontkämpfer-Auszeichnung. Da je ein Elternteil der Eltern jüdischer Abstammung war, galt er als "Mischling I. Grades". Er konnte dennoch bis 1941 als Jurist arbeiten.
1941 wurde er vom Wiener Straflandesgericht als Sondergericht nach § 2 Abs. 1 des Heimtückegesetzes zu vier Monaten Gefängnis verurteilt, weil er "
öffentlich eine gehäßige Äußerung über die Anordnung des Führers, wonach nur Personen deutschen Blutes Mitglied der NSDAP sein können, gemacht hat". Daraufhin wurde ihm am 10. Oktober 1942 der akademische Grad aus sogenannten politischen Gründen aberkannt.
Im Aberkennungsausschuss hatte es der Juridische Dekanstellvertreter Swoboda als erschwerend gewertet, dass er die Äußerung als Rechtsanwalt im Gerichtssaal während einer Verhandlung vor einem Richter, Träger des Ehrenzeichens der NSDAP, gemacht hatte. Deshalb wäre ihm auch der Doktorgrad abzuerkennen, obwohl es das Gerichtsurteil nicht zwingend vorgesehen hatte. Dagegen legte Johann Friedrich Bondi Berufung an das Reichserziehungsministerium in Berlin ein.
Diese wurde, nachdem das REM dazu ein Gutachten des Wiener Dekans Swoboda eingeholt hatte, mit der Feststellung abgelehnt, er habe sich "
einer gehäßigen Äußerung schuldig gemacht, die geeignet ist, das Vertrauen der Volksgenossen zur politischen Führung zu gefährden und zu untergraben. Wer sich aber zu solchem Verhalten hinreissen läßt, ist offenbar nicht gewillt, die an den Träger eines akademischen Grades zu stellenden erhöhten Anforderungen hinsichtlich des Verhaltens im Leben zu erfüllen, und ist nicht würdig, weiterhin Träger eines akademischen Grades zu bleiben. Mit vollem Recht hat daher die Hochschule Bondi den Doktorgrad entzogen".
Drei Jahre nach der Aberkennung und kurz nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde ihm auf seinen Antrag hin der Doktorgrad am 29. Oktober 1945 wieder zuerkannt, als einem der ersten an der Universität Wien und er wurde am 14. Dezember 1945 neuerlich als Rechtsanwalt in Wien eingetragen.
Er starb am 19. Oktober 1955 in Wien.
Lit.: Archiv der Universität Wien, Rektorat GZ 657 ex 1941/42 (=S 127.7), GZ 561 ex 1944/45, Promotionsprotokoll IUR 1920, Nr. 125; POSCH 2009, 213-214, 396; SAUER/REITER-ZATLOUKAL 2010, 98.
Herbert Posch