Otto Spielmann
Geb. am: |
14. November 1919 |
Fakultät: |
Medizinische Fakultät | Medizin Universität Wien |
Kategorie: |
Vertriebene Studierende |
Otto SPIELMANN, geb. am 14. November 1919 in Wien (heimatberechtigt in Wien, Staatsbürgerschaft: Österreich), Sohn von Alois Spielmann (Buchdruckereigehilfe), wohnte zunächst in Wien 16, Boschstraße 13/90/7, ab 1938 in Wien 16, Ottakringer Straße 39.
Nach der Reifeprüfung (Matura) am Robert Hamerling-Realgymnasium in Wien 8 begann er im Wintersemester 1937/38 sein Studium an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien.
Da er als 'Mischling 1. Grades' galt, konnte er sein Studium – bei jederzeitigem Widerruf – vorläufig fortsetzen und war im Wintersemester 1938/39 im 3. Studiensemester inskribiert (Wintersemester 1938/39 wurde ihm am 21. März 1939 als gültig angerechnet).
Als „Mischlinge“ ab dem 1. Trimester 1940 ein Gesuch an das Reichserziehungsministerium Berlin um Studienzulassung stellen mussten, reichte auch Otto Spielmann ein Ansuchen zur Fortsetzung seines Studiums ein. Gemäß Vorschrift legte der Dekan der zuständigen Medizinischen Fakultät, Eduard Pernkopf, dem Antrag ein mit 26. April 1940 datiertes Gutachten, das
„insbesondere auf den persönlichen Eindruck über die Persönlichkeit und das Aussehen des Gesuchstellers einzugehen [hatte]. Dabei ist zu erwähnen, ob und inwieweit Merkmale der jüdischen Rasse beim Gesuchsteller äußerlich erkennbar sind.“ [Erlass des Reicherziehungsministeriums, 5. Jänner 1940]. Er stellte fest:
„der jüdische Typus tritt nur wenig am Exterieur des Gesichtes hervor. Im übrigen muss er einrücken, er weist seinen Einrückungsbefehl vor, so dass also eine Inskriptionserlaubnis erst für da nächste Semester zu erteilen wäre." Das Reichserziehungsministerium entschied nach Absprache mit dem Reichsinnenministerium im Juni 1940, Spielmann „ausnahmsweise“ noch zur ärztlichen Prüfung nach alter österreichischer Studienordnung zuzulassen, da er die Vorprüfung (1. Rigorosum) bereits bestanden hatten. Dabei war er jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er als „Mischling 1. Grades“ keine Chance hatte, die Bestallung (Berufszulassung) als Arzt im Deutschen Reich zu erhalten.
Nach bestandenem 2. und 3. Rigorosum wäre Otto Spielmann nach alter Studienordnung berechtigt gewesen zu promovieren. Im Februar 1944 übermittelte die Universität Wien das Ansuchen Spielmanns um Zulassung zur Promotion zum Dr. der gesamten Heilkunde und nahm dessen Ablehnung im Begleitbrief bereits vorweg:
„In gleichen Fällen wurde im letzten Jahre durch das Reichserziehungsministerium stets für jeden einzelnen solchen Fall dahin entschieden, daß, solange der Antragsteller nicht im Besitz der Bestallung als Arzt für das Deutsche Reich ist, seiner Promotion nicht zugestimmt wird. Es bestehe aber kein Bedenken, dem Betreffenden eine Bescheinigung auszustellen, daß er, abgesehen von dem Nachweis deutschblütiger Abstammung, alle Voraussetzungen für die Verleihung des Doktorgrades erfüllt hat. Diese Bescheinigung gelte jedoch nicht als Promotionsurkunde. Ich bitte nun um Entscheidung bezüglich Spielmann sowie um eine generelle Ermächtigung, solche Bescheinigungen in den wenigen noch laufenden Fällen von Mischlingen I. Grades, die ihr Studium abschließen, ausstellen zu dürfen.“
Das REM entsprach der Empfehlung des Rektors und lehnte die Promotion Otto Spielmanns am 8. März 1944 ab.
Lit.: Archiv der Universität Wien/Medizinische Fakultät: Nationale Wintersemester 1936/37 bis Wintersemester 1938/39 u.a.
Katharina Kniefacz