Eugenie Sigmund
Geb. am: |
28. Jänner 1916 |
Fakultät: |
Medizinische Fakultät | Medizin Universität Wien |
Kategorie: |
Vertriebene Studierende |
Eugenie SIGMUND, geb. am 28. Januar 1916 in Wien (heimatberechtigt in Wien, Staatsbürgerschaft: Österreich), war die Tochter von Dr. Karl Sigmund (Apotheker, verstorben) und dessen Ehefrau (Witwe) Alice Sigmund und wohnte in Wien 20, Wallensteinstraße 32/14.
Sie galt im Nationalsozialismus als 'Mischling 1. Grades' und konnte ihr Studium auch nach dem "Anschluss" - bei jederzeitigem Widerruf - vorläufig fortsetzen und war im Wintersemester 1938/39 an der Medizinischen Fakultät im 6. Studiensemester inskribiert (Wintersemester 1938/39 wurde ihr am 21. März 1939 als gültig angerechnet).
Als „Mischlinge“ ab dem 1. Trimester 1940 ein Gesuch an das Reichserziehungsministerium Berlin um Studienzulassung stellen mussten, reichte auch Eugenie Sigmund ein Ansuchen zur Fortsetzung seines Studiums ein. Gemäß Vorschrift legte der Dekan der zuständigen Medizinischen Fakultät, Eduard Pernkopf, dem Antrag ein mit April 1940 datiertes Gutachten, das „
insbesondere auf den persönlichen Eindruck über die Persönlichkeit und das Aussehen des Gesuchstellers einzugehen [hatte]. Dabei ist zu erwähnen, ob und inwieweit Merkmale der jüdischen Rasse beim Gesuchsteller äußerlich erkennbar sind.“ [Erlass des Reicherziehungsministeriums, 5. Jänner 1940]. Er stellte fest: „
machte einen bescheidenen Eindruck; sie ist Mischling I. Grades. Nach ihrem Lebenslauf ist die deutsch erzogen worden. Der Bruder ist bei der Luftwaffe, auch die eine Schwester Maria Hildegarde macht einen arischen Eindruck. Sie selbst sieht vollkommen arisch aus.“
Da die Entscheidung des Reichserziehungsministeriums einige Zeit auf sich warten ließ, gestattete der Rektor am 15. Juni 1940, sie „bedingt“ zu den Prüfungen zuzulassen, „
um eine allfällige Benachteiligung der Studierenden hintanzuhalten“. Nur Tage später entschied das Reichserziehungsministerium nach Absprache mit dem Reichsinnenministerium, Sigmund „ausnahmsweise“ noch zur ärztlichen Prüfung nach alter österreichischer Studienordnung zuzulassen, da sie die Vorprüfung (1. Rigorosum) bereits bestanden hatte. Dabei sei sie jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie als „Mischling 1. Grades“ keine Chance hatte, die Bestallung (Berufszulassung) als Arzt im Deutschen Reich zu erhalten.
Nach bestandenem 2. und 3. Rigorosum wäre Eugenie Sigmund nach alter Studienordnung im Dezember 1940 berechtigt gewesen zu promovieren. Ende 1940 und nochmals im November 1941 übermittelte die Universität Wien ihr Ansuchen um Zulassung zur Promotion zum Dr. der gesamten Heilkunde. Unterdessen hatte sie als „famulus“ an verschiedenen Spitälern gearbeitet.
Das REM fällte erst am 19. September 1942 eine grundsätzliche Entscheidung: Ohne Nachweis der Bestallung als Arzt (die ‚Mischlingen 1. Grades‘ grundsätzlich nicht erteilt wurde) durfte das Doktordiplom nicht ausgehändigt werden.
„
Um den Genannten jedoch die Erlangung einer geeigneten Anstellung in der Industrie zu erleichtern, ermächtige ich die Fakultät, eine Bescheinigung des Inhalts auszustellen, daß sie, abgesehen von dem Nachweis der deutschblütigen Abstammung, alle Voraussetzungen für die Verleihung des Doktorgrades erfüllt haben. Auf der Bescheinigung ist ausdrücklich zu vermerken, daß sie nicht als Doktordiplom gilt.“
Lit.: Archiv der Universität Wien/Medizinische Fakultät: Nationale Wintersemester 1937/38 bis Wintersemester 1938/39 u.a.
Katharina Kniefacz