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Franz Arnold

Geb. am: 06. Februar 1893
Fakultät: Katholisch-Theologische Fakultät
Kategorie: Vertriebene WissenschafterInnen
Franz ARNOLD, geb. am 6. Februar 1893 in Wien, gest. am 12. Mai 1963 in Wien, war Privatdozent für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien. Er wurde im Nationalsozialismus aus politischen Gründen verfolgt, die Venia legendi wurde ihm aberkannt, er wurde 1938 seines Amtes enthoben und von der Universität Wien vertrieben. Er kehrte 1945 nach Österreich zurück und wurde 1947 o. Professor für Kirchenrecht (bis 1963) an der Universität Wien. 1950/51 und 1955/56 Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät, 1949/50, 1952/53-1954/55 und 1959/60-1960/61 Senator und 1961/62 Rektor der Universität Wien. Arnold besuchte bis 1912 das Gymnasium in der Sperlgasse im 2. Wiener Gemeindebezirk, studierte anschließend Theologie an der Universität Wien und wurde 1916 im Stephansdom zum Priester geweiht. Anschließend war er für kurze Zeit (von September 1916 bis Juli 1917) im Taubstummeninstitut sowie im Waisenhaus Speising als Religionslehrer und Seelsorger tätig. Daraufhin ging er als Kooperator nach Hainburg (August 1917–1. August 1918), wo er sich im Vereinswesen sowie bei der christlichen Gewerkschaft engagierte.[1] Am 1. September 1918 folgte seine Berufung in die Verwaltung des Caritasverbandes nach Wien (Referent für Kinder- und Jugendfürsorge), wobei er sich v. a. um den Jugendverein "Frohe Kindheit" Verdienste erwarb und als Mitbegründer der Schwesternschaft der heiligen Agnes fungierte. Später nahm er im Caritasverband auch den Posten als Direktor für Organisationswesen ein (bis 1. August 1930). Per 1. September 1918 (bis zum 1. Jänner 1939) war er außerdem als Kooperator in der Pfarre Maria Geburt im 3. Wiener Gemeindebezirk tätig. 1928 promovierte er in Theologie, 1930 in beiden Rechten.[2] Im gleichen Jahr (1930) wurde Arnold zudem in den Wiener Landtag und Gemeinderat gewählt, wobei er diese Tätigkeit bis Februar 1934 ausübte.[3] Wenig später, 1935, habilitierte er sich mit der Abhandlung "Das Diözesanrecht nach den Schriften Hinkmars von Reims" für Kirchenrecht (Entschließung des Bundespräsidenten vom 16. April 1935). Dem folgte die Berufung als erzbischöflicher Gerichtsrat in das Diözesangericht per 9. Oktober 1936, wobei Arnold diese Funktion bis zum 26. März 1946, also auch in der NS-Zeit, ausübte.[4] Nach dem "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich hatte seine Lehrbefugnis per 22. April 1938 "bis auf weiteres zu ruhen",[5] am 6. Juli wurde sie widerrufen.[6] Die Maßregelung Arnolds ist einerseits vor dem Hintergrund der personellen und institutionellen Schwächung der katholischen Theologie nach dem "Anschluss" – Wien blieb als einzige von vier Fakultäten bestehen – zu betrachten, andererseits dürfte auch Arnolds Tätigkeit im Wiener Landtag bis 1934 dazu beigetragen haben.[7] Nach Kriegsende, am 6. Juni 1945, bestätigte das Staatsamt für Volksaufklärung Arnolds venia erneut und betraute ihn per 30. September 1945 mit der Supplierung der Lehrkanzel für Kirchenrecht.[8] Ab 1946 war er Extraordinarius für Kirchenrecht und Mitglied der Staatsprüfungskommission für rechtshistorische Staatsprüfungen, im Jahr darauf folgte die Ernennung zum Ordinarius für Kirchenrecht. Die Lehrkanzel sollte er bis zu seinem Tod 1963 innehaben. Davon abgesehen hatte Arnold auch eine Reihe weiterer Funktionen an der Universität Wien ausgeübt: Er war über ein Jahrzehnt lang Senator der Katholisch-Theologischen Fakultät im Akademischen Senat (1949/50, 1952/53–1954/55 und 1959/60–1960/61), fungierte in den Studienjahren 1950/51 und 1955/56 als Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät, die jeweiligen Jahre darauf als Prodekan und 1961/62 als Rektor bzw. im Jahr darauf als Prorektor (1962 erhielt der das Rektorserinnerungszeichen). 1963 wurde er als Offizial bzw. erster Gerichtspräsident vereidigt und "hatte nun ebenfalls Angelegenheiten der guten Sitten, aber auch solche des Rechts vor sein Forum zu ziehen".[9] Kurz vor seinem Tod, am 5. April 1963, hatte die katholisch-theologische Fakultät noch den Antrag auf Genehmigung eines Ehrenjahres gestellt,[10] der vom Ministerium am 10. Mai 1963 die Genehmigung erfuhr.[11] In seinem letzten Lebensjahr wurde Arnold noch die Würde eines Päpstlichen Hausprälaten zuteil, während er auch das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik erhielt. Überdies war er Inhaber des Ritterkreuzes des österreichischen Verdienstordens. Arnolds Forschungsschwerpunkte lagen v. a. auf den Gebieten des Diözesanrechts nach den Schriften Hinkmars von Reims und dem katholischen Eherecht.[12]


Lit.: Archiv der Universität Wien/PA Arnold; Österreichisches Staatsarchiv/AdR, PA Arnold; MÜHLBERGER 1993, 10; KLIEBER/SCHWARZ 2005.


[1] UA, PA, fol. 48, "Laudatio anläßlich des 70. Geburtstages von Prorektor DDr. Franz Arnold am 29. Jänner 1963, gehalten von Dekan Professor Dr. Karl Binder".

[2] Ebd. (ohne Paginierung), Karl Binder, Franz Arnold zum Gedenken.

[3] Ebd., fol. 48, Laudatio.

[4] Ebd., fol. 54, Laudatio Arnoldi, 1963.

[5] UA, RA GZ 677-1937/38, PHIL Dekanat an Arnold, 23. 4. 1938 (Konzept).

[6] Ebd., O.-Nr. 125, Österreichisches Unterrichtsministerium an Rektorat, 6. 7. 1938.

[8] ÖStA/AdR, PA, Staatsamt f. VA an THK Dekanat, 30. 9. 1945.

[9] UA, PA, fol. 48, Laudatio.

[10] Ebd., fol. 45, THK Dekanat an BMU, 5. 4. 1963.

[11] ÖStA/AdR, PA, BMU GZ 15.013-IX/B/1962, BMU an THK Dekanat, 10. 5. 1963.

[12] UA, PA (ohne Paginierung), Nachruf.

Andreas Huber

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